Veröffentlicht am 15.09.2021
Ab 23. August können Vereine und Organisationen, die durch die Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Notlage geraten sind, die Soforthilfe X 2.0 (Ehrenamts- und Vereinshilfen) beantragen. Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 20.000 EUR betragen.
Je nach Verfügbarkeit von Fördermitteln sind im Einzelfall auch höhere Fördersummen möglich, wenn eine Tiefenprüfung den höheren Bedarf bestätigt und die Antragsbedingungen erfüllt sind.
Für die Soforthilfe X 2.0 antragsberechtigt sind Vereine und Organisationen,
Pressemitteilung
Beratung
LANDESNETZERK BÜRGERENGAGEMENT BERLIN – Blogbeitrag zuletzt überarbeitet 26.08.2021
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