Veröffentlicht am 22.04.2025
Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet bestimmte Organisationen, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von Behinderungen oder individuellen Einschränkungen.
Digitale Barrierefreiheit bedeutet z. B.:
Das kommt darauf an:
Eine barrierearme Webseite ist grundsätzlich zu empfehlen, da sie die Teilhabe verbessert und euer Angebot für mehr Menschen zugänglich macht.
Das Programm „Barrierefreiheit für alle“ von Aktion Mensch unterstützt die Umsetzung mit bis zu 5.000 Euro.
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